Flugbuch führen nach den neuen EASA-Regeln

Mit der AMC1 zu FCL.050 der EASA bzw. der NfL 2-330-17 vom 30. März 2017 wurden neue Regeln für das Führen des Flugbuchs erlassen. Vieles ist gleich geblieben, anderes hat sich geändert bzw. ist neu hinzugekommen. Gerade die Neuregelungen zur Flugzeit sorgen noch immer für Fragen. Deshalb haben wir sie hier nochmal in einem kurzen Überblick zusammengefasst.

Einen sehr guten Überblick mit Erklärungen bietet ein Artikel vom LSV Grenzland. Etwas ausführlicher findet Ihr es auch in der Ausgabe 2/2018 des Segelfliegen Magazin (Neue Regeln zur Buchführung, S. 34-38). Und wer alles nochmal im Original nachlesen will findet hier die NfL 2-330-17.

Was ist gleich geblieben?
  • Datum, Muster und Kennzeichen
  • Start-Ort und Lande-Ort
  • UTC-Start und UTC-Landung
    Für Motorsegler gilt die Blockzeit, also die Zeit vom Verlassen der Parkposition bis zum Abstellen an der Parkposition
  • Startart: W= Windenstart, F= Flugzeugschleppfahrzeugen, E= Eigenstart, A= Autostart, G= Gummiseil-Start
Was ist neu bzw. anders?
  • PIC, verantwortlicher Lfz-Führer
    In die Spalte PIC darf nur der verantwortliche Flugzeugführer eingetragen werden. Fliegt man einsitzig ist man das selbst. Fliegen zwei Scheinpiloten im Doppelsitzer oder Motorsegler bestimmt der Halter in der Regel, dass der vorne bzw. links sitzende Pilot der verantwortliche Flugzeugführer ist.  Fliegt man mit Fluglehrer (Schulflug oder Übungsflug) oder Prüfer, sind diese immer der verantwortliche Flugzeugführer.
  • Sammeleinträge
    Sammeleinträge sind erlaubt, sofern das gleiche Luftfahrzeug mit der gleichen Besatzung geflogen ist und die einzelnen Flüge nicht mehr als 30 Minuten auseinander liegen.
  • Flugzeiten
    1. Gesamtflugzeit: ist immer einzutragen
    2. PIC-Zeit: Zeit als PIC
    3. DUAL-Zeit: Zeit bei doppelsitzigen Flügen, bei dem Ihr durch einen Fluglehrer oder Prüfer geschult, geprüft oder überprüft wird. Also z.B. der klassische Schulflug eines Flugschülers, der Prüfungsflug oder der 2-jährliche Übungsflug mit Fluglehrer für Scheininhaber
    4. INSTR-Zeit: nur für Fluglehrer, wenn sie als solcher tätig sind
  • Unterschrift
    Auf jedem vollständig ausgefülltem Seitenpaar muss der Pilot für die Richtigkeit unterschreiben!
  • Flugbuchführung
    Das Flugbuch muss immer direkt nach dem Flug geschrieben werden. Außerdem muss Name und Anschrift im Flugbuch stehen.
  • Mehrere Flugbücher
    Es wird empfohlen für jede Luftfahrzeugkategorie ein eigenes Flugbuch zu führen. Also eins für Segelflug, eins für Motorsegler und eins für Motorflug.

Für die Angaben gibt es keine Gewähr! Ganz genau und rechtlich verbindlich steht es in der NfL 2-330-17.

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